Unsere unternehmerischen Praktiken sind geprägt von Verantwortungsbewusstsein und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Diese Philosophie bildet einen essenziellen Bestandteil unserer Unternehmenskultur und wird täglich von unserer Geschäftsführung sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowohl intern als auch im Umgang mit Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern gelebt.
Die EU-Richtlinie 2019/1937, auch bekannt als das Hinweisgeberschutzgesetz, bietet Ihnen die Möglichkeit, Berichte über Beobachtungen, Ereignisse und Informationen bezüglich Verstößen gegen Compliance-Richtlinien zu erstellen. Wir haben diese Richtlinie in Form unseres Hinweisgebersystems implementiert. Es ermöglicht Ihnen als Mitarbeiter, Führungskraft, Kunde, Geschäftspartner oder externer Beobachter, uns sicher und auf Wunsch vollständig anonym über mögliche Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen oder unsere internen Compliance-Richtlinien zu informieren. Das System ist für begründete Verdachtsmomenten vorgesehen, beispielsweise in den Bereichen Korruption, Kartellrecht oder Datenschutz.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie eine Meldung nur dann abgeben sollten, wenn Sie hinreichende Gründe zur Annahme haben, dass die von Ihnen gemeldeten Informationen wahrheitsgemäß und korrekt sind. Falschmeldungen oder ungerechtfertigte Anschuldigungen könnten den in der Meldung genannten Personen Schaden zufügen oder auch Sie selbst belasten. Jegliche Meldung wird anwaltlich geprüft.
Bevor Sie Ihre Meldung absenden, bitten wir Sie darum, diese sorgfältig auf Richtigkeit zu überprüfen und nur Angaben zu machen, für deren Korrektheit Sie nach bestem Wissen und Gewissen garantieren können.
Die von Ihnen übermittelte Meldung wird in unserem System durch technische Sicherheitsmaßnahmen geschützt. Wir ersuchen Sie, die Sicherheit Ihrer Meldung weiter zu erhöhen, indem Sie die folgenden Regeln beachten:
Verwenden Sie keine öffentlich zugänglichen Computer oder andere Endgeräte für die Übermittlung Ihrer Meldung. Führen Sie diese Aktion ausschließlich in Ihrem eigenen IT-System durch.
Wenn gewünscht, können Sie eine anonyme Meldung erstellen: Setzen Sie dazu das Kästchen „anonym bleiben“ und geben Sie keine persönlichen Daten wie Namen, Abteilung oder andere Informationen an, die Rückschlüsse auf Sie zulassen. Achten Sie auf eine sichere Internetverbindung – erkennbar am Schloss-Symbol neben der Adresszeile Ihres Browsers.